Elternmitarbeit

Elternmitarbeit wissen wir sehr zu schätzen und ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Schullebens.

Die gewählten Elternvertreter*innen der Klassen kümmern sich aktiv um die Belange der Schule, der Eltern sowie der Schüler*innen. Sie sind ein wichtiges Bindeglied, vermitteln, unterstützen und handeln im Sinne einer guten Schule.

Auch wenn man nicht in den Elternrat als Elternklassenvertreter*in gewählt wurde, können sich alle Eltern in Gremien (*) beteiligen oder wählen lassen.

Sich ebenfalls engagieren können sich Eltern oder Großeltern im Schulkiosk, der Mensa oder der Schulbibliothek. Auch wenn vielleicht der ein oder andere nur einen Tag im Monat unterstützen kann, ist Mithilfe immer gern gesehen.

Bleiben Sie bitte mit den Klassenehrkräften Ihres Kindes und mit uns als Schule in Kontakt. Die Schule und die Schulgemeinschaft freut sich über weitere helfende Hände. Danke!

Klassenelternabende

Die Eltern einer Klasse wählen zwei Personen aus Ihrer Mitte als Vertreter*innen. Hierbei sind alle zwei Jahre der*die Elternvertreter*in und ein*e Stellvertreter*in in getrennten Wahlgängen zu wählen. Sie halten den Kontakt zur Klassenleitung, sollten von diesen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit über Vorkommnisse und Neuigkeiten in der Klasse informiert werden und sind Ansprechpartner für allgemeine Fragen aus der Elternschaft. Sie laden zu den Elternabenden ein, legen die Tagesordnung fest und leiten die Versammlung. Es sind mindestens zwei Treffen pro Jahr abzuhalten. Die Einladungen hierzu sollten mindestens zwei Wochen vorher den Eltern vorliegen.

Klassenkonferenzen

Die Klassenkonferenz ist dazu da, besondere Themen wie, z. B. Beratung über Schüler*innen, Zensuren, Versetzungen, Strafen, Zusammenwirken zwischen Fachlehrer*innen usw. zu besprechen. Teilnehmer sind alle Lehrkräfte einer Klasse, sowie jeweils drei stimmberechtigte Eltern- und Schülervertreter*innen. Die Einladung hierzu erfolgt durch die Lehrkräfte (Klassenleitung) oder Schulleitung, die auch die Konferenz leiten.

In jedem Schuljahr finden außerdem zwei Zeugnis- oder LEB konferenzen statt (am Ende jeden Halbjahres) Die Eltern- und Schülervertreter*innen haben hierbei jedoch lediglich Mitsprache- und keine Stimmrechte. Es werden für die Konferenz insgesamt drei Elternvertreter*innen und drei Stellvertreter*innen für zwei Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt hierbei regelmäßig im Block, d. h. in einem Wahlgang. Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, dass mindestens ein Klassenelternvertreter*in dazu gehört. Dies ist auch eine Empfehlung des Landes-Eltern-Rates.

Es gibt Fachkonferenzen für alle Fächer der Schule.

Die aktuellen Elternvertreter*innen als Ansprechpartner der Eltern für die jeweilige Fachkonferenz werden gerne auf Anfrage beim Schulelternratstadem bekannt gegeben.

Jahrgangssprecher*in

Auf Grund der Größe der Schule und der einzelnen Jahrgänge treffen sich die Elternvertreter*innen eines Jahrgangs zu eigenen Jahrgangsabenden. Es handelt sich hierbei praktisch um einen Schulelternrat im Kleinen, auf dem jahrgangsbezogene Themen und Probleme besprochen werden. Es sollten, je nach Bedarf, mind. zwei Treffen in jedem Schuljahr abgehalten werden. Die Elternvertreter*innen wählen sich eine*n Sprecher*in aus ihrer Mitte, die*der regelmäßig auch Mitglied der Vorstands des SER ist. Diese*r hält den Kontakt zur Jahrgangsleitung. Diese Aufgabe lässt sich als Sammler*in nach oben und Vervielfältiger*in nach unten beschreiben.

Schulelternrat

Die Vertreter*innen aus allen Klassen (einschl. Stellvertreter*innen) bilden den Schulelternrat (SER). Der SER ist das höchste Gremium der Eltern an der Schule. Er trifft sich auf Einladung der*des SER-Vorsitzenden mindestens einmal im Halbjahr. Zu den Aufgaben gehören die Wahlen des SER-Vorstands, der Elternvertreter*innen im Schulvorstand und für die Fachkonferenzen (jeweils für zwei Jahre). Der SER vertritt alle Klassen, also alle Schüler*innen und deren Eltern. Er berät über alle die Eltern berührende Fragen und trifft erforderlichenfalls hierzu Beschlüsse. Zu den Sitzungen werden in der Regel die Schulleitung und ggf. andere sachverständige Personen eingeladen. Um handlungsfähig zu bleiben, wählt sich der SER einen Vorstand, der zwischen den SER-Sitzungen im Namen und im Auftrag des SER handelt. Dem SER-Vorstand gehören neben der*dem Vorsitzenden bis zu sieben Stellvertreter*innen an. Die gewählten Vertreter*innen sind jeweils für einen Jahrgang direkt zuständig (meist die Jahrgangssprecher*innen). Der SER-Vorstand trifft sich je nach Handlungsbedarf. Dort werden alle die Schule und die Eltern berührenden Fragen besprochen, wie z. B. Lehrerversorgung, Baumaßnahmen oder allgemeine Schulorganisation.

Ausschüsse ( * )

Der SER oder Vorstand bildet auch besondere  Arbeitsgruppen oder Ausschüsse, in denen auch Eltern außerhalb des SER`s mitarbeiten können. Der SER oder Vorstand beendet auch die Ausschüsse oder Arbeitsgruppen, wenn die Sachfragen oder Themen geklärt sind.

Ohne ein Mitglied im Schulelternrat zu sein, kann sich jeder in der Schule einbringen.

Zur Zeit bestehen folgende Arbeitskreise:

  • Schulprogramm
  • Rhythmisierung und Bus
  • Schulverpflegung
  • Steuergruppe
  • Gesundheit
  • Digitalisierung

Nähere Informationen erhalten Sie/erhaltet Ihr über den SER-Vorstand.

Gesamtkonferenz

Mit der Einführung der „eigenverantwortlichen Schule“ gibt es an der evangelischen IGS-Wunstorf keine Gesamtkonferenz. Das höchste Entscheidungsgremium ist der Schulvorstand.

Fachkonferenzen ( * )

Es gibt für fast jedes Fach eine eigene Fachkonferenz, dort sitzen die Fachlehrkräfte mit Eltern- und Schülervertreter*innen (jeweils zwei bis drei) und besprechen fachbezogene Probleme, Vorgehensweisen im Unterricht, neue Fachbücher usw. Wahlen zu den Fachkonferenzen finden alle zwei Jahre statt; es werden zwischendurch aber auch Nachrücker*innen benötigt.

Schulvorstand ( * )

Der Schulvorstand legt die wesentlichen Eckpunkte der schulischen Arbeit der Schule fest. Er entscheidet über die Ausgestaltung der Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der gesetzlichen vorgegebenen Möglichkeiten. Die Aufgaben des Schulvorstandes sind in dem Nds. Schulgesetz und in der Schulverfassung beschrieben.
Der SER entsendet fünf stimmberechtigte Vertreter*innen (und fünf Stellvertreter*innen) in dieses Gremium. Die Elternvertreter*innen werden aus der Mitte aller erziehungsberechtigten Eltern der Schule vom SER für zwei Jahre gewählt. Es sollte aber min. ein SER-Vertreter*innen gewählt werden. Alle Eltern-Mitglieder des Schulvorstandes erhalten die Einladungen und Protokolle. Die Stellvertreter*innen erhalten diese als Information. Die gewählten Eltern, die nicht im SER sind, werden auch zu den SER-Sitzungen eingeladen und erhalten auch hier die SER-Einladungen und Protokolle.

Meinungsfindung
meinungsfindung

 mögliche meinungs-entscheidungsfindung

Stadt - und Regionselternrat

Der Stadtelternrat wird aus Vertreter*innen aller Schulen der Stadt Wunstorf gebildet. Er kümmert sich u. a. um Schulentwicklungsplanung, Haushaltsmittel, Lehrer- und Unterrichtsversorgung und Elternaktionen. Der Stadtelternrat entsendet einen Vertreter*innen in den Schulausschuss der Stadt Wunstorf, für die Amtsperiode von fünf Jahren. Sollte die*der Vertreter*in in der Amtszeit, durch z.B kein Kind mehr an der Schule, ausscheiden rückt einer von den zwei gewählten Vertreter*innen nach.

Landeselternrat

Der Landeselternrat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten beim Kultusministerium (vier Elternvertreter der Gesamtschulen). Er berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen des Schulwesens, soweit Eltern betroffen sind. Dazu werden drei stimmberechtigte Mitglieder in den Landesschulbeirat gewählt. Dieser hat ein Anhörungsrecht beim Kultusministerium und fertigt Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Darüber hinaus wählt der Landeselternrat sieben Delegierte in den Bundeselternrat, die Arbeitsgemeinschaft der Landesvertreter.