Lerntherapie LRS

Voraussetzungen, um in die Therapie in der Schule zu kommen

  • nur Schüler mit einer diagnostizier- ten Lese-Rechtschreibstörung  (= Legasthenie)
  • betroffene Schüler haben in der Regel irgendwann Untersuchungen bei einem Kinder- und Jugend- psychiater durchführen lassen
  • oft hatten diese Kinder teilweise schon ambulant Therapie

Wie wird diese Therapie finanziert?

  • über einen Schulvertrag -> 1/2 finanziert die Schule – 1/2 die Eltern
  • Therapieplatz kann auch komplett von Eltern privat finanziert werden
  • Kinder können über den § 35 a des Jugendamtes komplett finanziert werden, wenn eine dementsprechende seelische Betroffenheit nachgewiesen werden kann

Wie viele Therapieplätze können zur Zeit angeboten werden?

  • insgesamt 10 Plätze

Über Schulfinanzierung gibt es davon?

  • fünf Plätze

Umsetzung der Teilnahme an der Therapie

  • Schüler nehmen am Mittwoch oder Donnerstag an der Einzeltherapie teil
  • es ist ein rotierendes Verfahren, der Schüler kommt jede Woche zu einer anderen Unterrichtsstunde in die Therapie
  • Schüler führen Lerntherapiepläne, die von den Lehrern eingesehen oder von den Schülern vorgelegt werden können, zu welcher Stunde die Therapie stattfindet.

Ansprechpartnerin

buengel
Marianne Büngel

Staatl. anerkannte Logopädin | klinische Lerntherapeutin | Dyslexietherapeutin nach BVL