Was geschieht, wenn in der Schule jemand positiv auf das Coronavirus getestet worden ist? | 06.10.2020
Grundsätzlich muss man wissen, dass alle maßgeblichen Entscheidungen und Anordnungen bei Corona-Infektionen vom Gesundheitsamt und nicht von der Schule getroffen werden. Allerdings sind die Gesundheitsämter derzeit stark überlastet und auch für die Schulleitung nicht sofort erreichbar, sodass Entscheidungen in der Situation nach bestem Wissen und Gewissen getroffen werden müssen. Maßgeblich für unser Handeln sind die Maßgaben der Region Hannover, die Sie hier nachlesen können:
Es werden grundsätzlich drei Gruppen unterschieden:
- selbst positiv getestete Menschen,
- K1-Personen, die einen Abstand von 1,5 Metern mehr als 15 Minuten ohne Mund-Nasen-Schutz zu einem Infizierten unterschritten hat,
- K2-Personen, die Kontakt zu K1-Personen, aber nicht selbst Kontakt zu positiv Getesteten hatten.
Die Einschätzung, ob jemand zur K1- oder zur K2-Gruppe gehört, obliegt ausschließlich dem Gesundheitsamt. K2-Personen, etwa Geschwisterkinder, dürfen nicht durch die Schule vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Selbstverständlich können aber Eltern im Rahmen ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, dass auch ein Geschwisterkind nicht in die Schule gehen soll, wenn in der Klasse von Bruder oder Schwester ein Corona-Fall aufgetreten ist.
Kontaktpersonen (K1) zu positiv Getesteten erhalten eine Benachrichtigung vom Gesundheitsamt und müssen sich auf verbindliche Anordnung in eine 14-tägige häusliche Isolation bzw. Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt veranlasst außerdem ggf. Tests auf das Coronavirus.