Sekundarstufe 2

In der Sekundarstufe II werden die bisherigen Erfahrungen im Bereich der beruflichen Bildung erweitert und geschärft. So wird in der dritten Stunde des Faches Politik-Wirtschaft in Jahrgang 11 eine Stunde gezielt zur Information über Anschlussalternativen und die Reflexion der eigenen Bildungsziele genutzt.

Des Weiteren durchlaufen die Schüler*innen ein weiteres Praktikum, wobei zwischen einem Betriebspraktikum oder einem Hochschulpraktikum gewählt werden kann. Bei beiden Praktikumsformen sollen die Erfahrungen aus der Sekundarstufe I erweitert werden. Daher wird erwartet, dass der gewählte Praktikumsplatz zum einen die bisherigen Betriebserfahrungen ergänzt und zum anderen einen höheren Bildungsabschluss voraussetzt, um weiterführende Anschluss- und Bildungsalternativen kennenzulernen.

Auch der Geva-Test, ein bundesweites Kompetenzfeststellungsverfahren, wird eingesetzt, um den Schüler*innen die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen aufzuzeigen und sich im bundesweiten Vergleich einordnen zu können.

In der Sekundarstufe II steht ebenfalls ein Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit (aktuell Herr Krüger) zur weiterführenden Beratung zur Verfügung, um Fragen zur komplexer werdenden Berufswelt zu beantworten und Möglichkeiten des weiteren Bildungsweges aufzuzeigen.

Neben der allgemeinen beruflichen Orientierung liegen Schwerpunkte der Oberstufe vor allem auf dem wissenschaftspropädeutischen Arbeiten. Hierfür erhalten die Schüler*innen gezielte Einblicke im Seminarfach und küren ihre Leistungen im hauseigenen Galaabend der Facharbeiten. Einige Schüler*innen des 12. Jahrgangs erhalten zudem die Möglichkeit am StaF-Programm (sie treffen auf Führungskräfte) der Rotarier Wunstorf- Garbsen teilzunehmen und den (meistens) ersten Kontakt zu Führungspersönlichkeiten im angestrebten Berufsfeld zu bekommen. Viele Führungspersönlichkeiten der Region stehen den Schüler*innen hierfür beratend zur Seite. 

Informationen, Links und Downloads

...über Versicherungsschutz bei Berufsorientierungsmaßnahmen:

Die Schüler*innen unterliegen für die Dauer der Durchführung der Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a. der Zukunftstag, Schulpraktika und Betriebserkundungen.

Weiteres Informations- und Anleitungsmaterial kann bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) bezogen werden. Außerdem besteht Haftpflichtdeckungsschutz durch den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) für Schüler*innen aus Schulen von kommunalen Schulträgern. Der GUVH schreibt Entsprechendes (für 2023) auf seiner Homepage: Informationen GUVH

ANSPRECHPARTNERIN

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Katharina Napp