Auslandsaufenthalte in Jg. 11

Auslandsaufenthalte im Jahrgang 11

Während der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe können Schüler*innen die Chance nutzen, einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse oder zum Eintauchen in eine andere Kultur und Lebenswelt zu absolvieren.

Schüler*innen, die direkt im Anschluss an Jg. 10 ihren Auslandaufenthalt planen, sollten am Anmeldeverfahren regulär teilnehmen, d.h. sich für den 11. Jahrgang zunächst anmelden und sich nach erfolgter Aufnahme in die Oberstufe dann für die Dauer Ihres Aufenthaltes im Ausland freistellen lassen.

Bei einer Aufenthaltsdauer von max. 6 Monaten können die Schüler*innen nach ihrer Rückkehr in den laufenden 11. Jahrgang eintreten. Dieses Verfahren ist jedoch nur bedingt zu empfehlen, da berücksichtigt werden muss, dass die Inhalte aus Jg. 11 eigenständig nachzuarbeiten sind und sich - je nach Zielland und Aufenthaltsdauer  u.U. der Wiedereinstieg im laufenden Schujahr als schwierig gestalten kann.

Bei einer Aufenthaltsdauer von einem ganzen Schuljahr wird empfohlen, nach der Rückkehr mit dem nachfolgenden Jahrgang neu mit der Einführungsphase im Jahrgang 11 zu beginnen und damit eine gute Grundlage für die kommende Qualifikationsphase zu legen, da sich das Schulwesen im Ausland doch z.T. deutlich von der Sek II in Deutschland unterscheidet.

Damit kann der Auslandsaufenthalt auch primär dem Spracherwerb und dem Kennenlernen der anderen Kultur dienen und muss nicht parallel dem Aufarbeiten der in Deutschland gerade unterrichteten Grundlagen für die Qualifikationsstufe gewidmet werden.

Anmeldung zur Oberstufe - trotz geplantem Auslandsaufenthalt?

Wer nach dem 10. Jahrgang einen einjährigen Auslandsaufenthalt plant und im Anschluss unsere Oberstufe besuchen möchte, der sollte sich mit dem Halbjahreszeugnis von Jg. 10 regulär für Jg. 11 anmelden und einen formlosen kleinen Antrag auf Freistellung hinzufügen, so dass der Eintritt in die Sek II erst im Folgejahr erfolgt.

Mit der Zusage für die Aufnahme in den 11. Jahrgang erhalten die Schüler*innen dann eine entsprechende Bestätigung, dass der Platz für sie im Folgejahr freigehalten wird.

Wer überlegt, maximal ein halbes Jahr im Ausland zu bleiben, sollte für seinen Auslandsaufenthalt das zweite Halbjahr von Jg. 11 in den Blick nehmen. Auch hier sind wir zur besseren Planung und Betreuung dankbar, wenn mit der Anmeldung auf den geplanten Auslandsaufenthalt hingewiesen wird.

D-F-Freundschaft
Deutsch-Französische Partnerschaft

Im 11. Jahrgang für einige Monate nach Frankreich?

Sie möchten in den Alltag einer französischen Familie eintauchen, in Frankreich zur Schule gehen und dabei die französische Sprache, Gesellschaft und Kultur besser kennenlernen?

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) bietet interessierten Schüler*innen der 8. bis 11. Klassen die Möglichkeit, an einem sechsmonatigen Austauschprogramm teilzunehmen (Brigitte-Sauzay-Programm).

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Leiterin Oberstufe

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Sandra Bertl

Portal für Planung von Auslandsaufenthalten