Offizieller Leitfaden für den Schulbesuch bei Krankheitssymptomen

14. September 2020

Zur Klärung der Frage, ob Schülerinnen und Schüler mit Schnupfen und ähnlichen Krankheitssymptomen in die Schule gehen dürfen, hat das Niedersächsisches Kultusministerium einen Leitfaden zur Orientierung herausgegeben.

  1. Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
     
  2. Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
     
  3. Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit

    Fieber ab 38,5°C oder
    akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
    anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,

    sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
    Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

Weitergehende Informationen finden sich auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums unter:

Sie haben noch mehr als drei Fragezeichen dazu? Dann gibt es hier Antworten für die allgemein bildenden Schulen