Erinnerung an die Test- und Maskenpflicht nach den Osterferien

19. April 2022

Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-13,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach hoffentlich schönen und zu Hause oder im Urlaub erholsamen Osterferien, für unsere Prüfungsjahrgänge 9|10|13 überwiegend aber auch arbeitsintensiven Wochen steht nun das letzte Quartal des laufenden Schuljahres an.

Es sei daran erinnert und bestärkt, dass bis zum 29. April einschließlich

  • der Zutritt zum Schulgebäude täglich nur möglich ist, wenn das Testergebnis des zu Hause durchgeführten gültigen Tests vorgelegt und von der Lehrkraft der ersten Unterrichtsstunde gesichtet, dann entsorgt werden kann;
     
  • für alle Jahrgangsstufen weiterhin ab Betreten des Schulgebäudes die Verpflichtung zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske besteht.

 

Der „Mund-Nasen-Bedeckung“ wird lt. Kultusministerium „eine hohe Schutzwirkung“ zugeschrieben, die „zweifelsfrei bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens zu beachten ist“. Auch wenn lt. Infektionsschutzgesetz derzeit das Tragen von Masken für Schulen nur freiwillig ist, mache ich gerade angesichts der vielen anstehenden Prüfungen aus Verantwortung für unsere Schulgemeinschaft, noch einmal mehr für unsere Abschluss- und Abiturprüflinge von meinem Hausrecht Gebrauch und verpflichte zum Tragen der Maske gerade in dieser sensiblen Rückkehrphase aus den Ferien.

Ich bedanke mich für Ihr und euer Verständnis und wünsche einen guten Start, verbunden mit herzlich lieben Grüßen

Elke Helma Rothämel

JS7_0134_rothaemel
Elke Helma Rothämel